Sozialrecht

Irren ist menschlich – und da in jeder Behörde Menschen arbeiten, kommen auch hier Fehler und Irrtümer vor. Aber was tun, wenn amtliche Bescheide falsch sind und ein Widerspruch abgelehnt wird? Die meisten scheuen sich davor, dann vor Gericht zu ziehen. Ein kompetenter Rechtsbeistand erleichtert Ihnen diesen Weg ungemein.
Wir stehen Ihnen auf dem Gebiet des Sozialrechts bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber Behörden und Ämtern engagiert zur Seite. Insbesondere zu rechtlichen Fragen rund um Arbeitslosengeld I und Arbeitslosengeld II (Hartz IV), Rentenansprüche, Wahrung der Rechte behinderter Menschen, Wohngeld- und Krankengeldansprüche bieten wir Ihnen umfassende Beratung und prüfen Bescheide von Arbeitsagentur, Krankenkassen und anderen Sozialleistungsträgern auf Rechtsgültigkeit.
Wir begleiten und vertreten Sie außerdem durchsetzungsstark im Überprüfungs-, Widerspruchs- und Klageverfahren vor Sozialgerichten, damit Sie zu Ihrem Recht kommen.